Hier ein paar grundlegende Gedanken nachdem die Mutter Ende letzten Jahres verstorben ist.
Es wurde kein Testament hinterlassen. Die zwei Söhne Erben gemeinschaftlich. Da Mitte Februar noch nicht bekannt ist ob es weitere Erben gibt sind eigentlich nur zwei Szenarien denkbar:
Erstens: jeder erhält 50 % vom Erbe, Vermögen wie Schulden gleichermaßen oder
Zweitens: wir wurden enterbt und somit bekommt jeder Sohn den Pflichtteil.
Bekannt ist das ein Schuldenstand von zwischen 40 und 50.000 € besteht aber auf der Gegenseite der Grundstückswert irgendwo bei 100-125.000 € liegt.
Auf dem Grundstück befindet sich ein jetzt nicht genutztes Haupthaus sowie mehrere Scheunen.
Da die Schulden natürlich irgendwie irgendwann gedeckt oder zurückbezahlt und ausgeglichen werden müssen gibt es sobald das Nachlassgericht weiß wer wie viel geerbt hat die Möglichkeit des Verkaufs oder dass einer der Erben das Grundstück weiter nutzt und den Miterben einen entsprechenden Ausgleich bezahlt.
Nichtsdestotrotz kann natürlich vor Bekanntgabe der Situation durch das Nachlassgericht versucht werden das Haupthaus oder einen Teil der Scheunen zu vermieten um einen Geldfluss zu generieren mit dem die Unkosten und die Schulden gedeckt werden können.
Der ältere Sohn hat 25 Jahre Erfahrung in der Vermittlung von Immobilien.
Leider hat der jüngere Sohn berhaupt kein Interesse ein einer geschäftlichen Verwertung. Er will aber anscheinend auf dem Grundstück wohnen bleiben solange es geht.
Sollte eigentlich ein Interesse da sein um Pläne und Möglichkeiten zu erarbeiten, ein Konzept zu erstellen dass genau dies ermöglicht.
Nun sind mehrere Monate vergangen, und mit der Ausrede dass man ja noch nicht weiß ob man nun eine Erbschaft nur unter den zwei Söhnen aufgeteilt oder ob weitere Miterben beachtet werden müssen wird jedwede Änderung an der aus geschäftlicher Sicht katastrophalen Situation in der Schulden samt Zinszahlungen einfach weiterlaufen festgehalten.
Ich denke das insbesondere der jüngere Bruder der auf dem Grundstück verbleiben will aktiv werden müsste um sicherzustellen dass er das auch kann. Das wäre natürlich mit Arbeit verbunden. Das Anwesen liegt auf dem Land und während man ohne weiteres sicherlich keine viel frequentierte Touristenunterkunft daraus machen kann, so zeigen die Belegungszahlen von in der Umgebung liegenden Airbnb Objekten das man durchaus immer wieder Meter für ein oder mehrere Tage finden kann.
Der jüngere Sohn hat sich nicht für die Mutter interessiert, für das Erbe anscheinend jedoch schon.
Von meiner Seite aus wäre es das vernünftigste sich darauf vorzubereiten das Grundstück so schnell wie möglich zu verkaufen, denn Erbengemeinschaften sind grundsätzlich auf Auseinandersetzung ausgelegt da unterschiedliche Erwartungen aufeinandertreffen für die es oft keine einvernehmlichen Lösungen gibt.
Bei einem entsprechenden Konzept jedoch bin ich durchaus bereit zumindest vorläufig auf eine Auflösung zu verzichten. Natürlich möchte ich in diesem Fall nicht für irgendwelchen Zahlungen für Schuldentilgung oder Rechnungen die im Zusammenhang mit dem Nachlass anfallen aufkommen.
Das auch aus dem Grund dass mein Vater es als ungerecht an sie wenn mein Bruder der es nicht geschafft hat irgendwas auf die Beine zu stellen da nicht wohnen bleiben kann weil er es sich nicht leisten könnte wenn ich auf meinen Anteil bestehe.
Es wird da ins Feld geführt das ich ja einen Anteil an einer Erbengemeinschaft bekommen habe der mir eigentlich noch gar nicht zusteht. Vergessen wird da das man von diesem Anteil an der Erbengemeinschaft möglicherweise die ersten 20 Jahre gar nichts davon hat da die Schwester meines Vaters jegliche wirtschaftliche Nutzung untersagt und mit 50 % die Mehrheit hat und jegliche Versuche des Geld verdienens mit dem Erbe, einem Wohn- und Geschäftshaus, unterbindet.
Mein Bruder und ich halten zusammen die anderen 50 % aber da meinem Bruder die Verschwendung von Mieteinnahmen egal ist und genauso wie die Tante überhaupt kein Interesse an irgendeiner wirtschaftlichen Nutzung hat kommt auch von diesem anderen Erbe erst mal nichts.
Dass man mit einer wirtschaftlichen Nutzung des anderen Erbes die Schuldenlast des anderen spielend tragen könnte darf nicht erwähnt werden.
Leider bin ich, der ältere Sohn da der einzige der Erbengemeinschaften als das ansieht was sie sind nämlich so lange sie bestehen eine auf Wirtschaftlichkeit zu trimmende unternehmerische Tätigkeit.